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Die Bayerische Verfassung (Artikel 106) garantiert den Bürgerinnen und Bürgern Bayerns angemessenen und bezahlbaren Wohnraum.
Wenn diese Garantie nicht erfüllt werden kann – und sie kann es nicht mehr; der freie Markt hat es nicht geregelt –, dann muss der Sozialstaat mit regulierenden Instrumenten eingreifen. Eines davon ist tatsächlich die Mietpreisbremse, die seit 2015 existiert und schon nachgeschärft wurde. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist deutlich gemacht worden, dass sie bis 2029 erhalten bleibt. Das ist richtig und gut.